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Anmeldung zum Übergang 1 Verfahren

Formular zur Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren in Brandenburg.

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden, müssen zur Schule angemeldet werden. Kinder, die bis zum 31. Dezember 2024 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die nach dem 31. Dezember 2024, jedoch vor dem 1. August 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2025 in der Schule aufgenommen werden.

Altersprüfung

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Zur Feststellung, ob Sie für Ihr Kind mit dem Schulanmeldeverfahren starten können, geben Sie bitte das Geburtsdatum Ihres Kindes in das Eingabefeld ein.


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