Antragsverfahren
Im Land Brandenburg können bereits aktive oder zukünftige Lehrkräfte bzw. Sorgeberechtigte schulpflichtiger Kinder zunehmend ihre Anträge bequem online einreichen. Hierfür hat das Land entschieden, verschiedene Antragsverfahren in digitaler Form anzubieten.
Antragsverfahren für Schülerinnen und Schüler
Das Übergang 1 Verfahren
Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig und müssen von ihren Eltern innerhalb der öffentlich bekannt gegebenen Anmeldefrist bei der örtlich zuständigen Schule zum Schulaufnahmeverfahren angemeldet werden. Dieses Verfahren wird Ü1-Verfahren genannt.
Das Übergang 5 Verfahren
Für besonders lernstarke Kinder gibt es an ausgewählten Gymnasien und Gesamtschulen die Möglichkeit, bereits ab Klasse 5 in besonderen Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) zu lernen. Dieser Übergang wird Ü5-Verfahren genannt.
Das Übergang 7 Verfahren
In Brandenburg gehen in der Regel alle Kinder bis einschließlich der 6. Klasse in die Grundschule. Erst danach erfolgt der Übergang in die weiterführenden Schulen. Der Übergang in die 7. Klasse einer weiterführenden Schule (Sekundarstufe I) wird als Ü7-Verfahren bezeichnet.
Antragsverfahren für Lehrkräfte
Lehrerinnen und Lehrer, die Wünsche bezüglich eines Schulwechsels oder einer Anpassung der Arbeitszeit umsetzen möchten, können hierfür auf verschiedene digitalisierte und vereinfachte Antragsverfahren zurückgreifen.