Das Ü7-Verfahren in Brandenburg

In Brandenburg gehen in der Regel alle Kinder bis einschließlich der 6. Klasse in die Grundschule. Erst danach erfolgt der Übertritt in die weiterführenden Schulen. Der Übergang in die 7. Klasse einer weiterführenden Schule (Sekundarstufe I) wird als Ü7-Verfahren bezeichnet.

Anmeldung zum Ü7-Verfahren

Bild von Schülerinnen und Schüler mit Lehrerin in der Klasse

Der Wechsel eines Kindes von der Grundschule (am Ende der Jahrgangsstufe 6) in eine weiterführende Schule ist ein bedeutendes Ereignis, da die richtige Wahl einer weiterführenden Schule für die individuelle Entwicklung eines jeden einzelnen Kindes wichtig ist. Dieser Entscheidungsprozess ist häufig mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, um abschließend eine Schule zu finden, in der sich das Kind wohl fühlt und zugleich entsprechend seiner Individualität gefördert und gefordert wird. Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule sind neben dem Wunsch der Sorgeberechtigten die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend, dazu gehören das Grundschulgutachten und das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6.

Das Übergangsverfahren 7 ist zurzeit nicht aktiv.

Die nächste Anmeldung zum Übergangsverfahren 7 finden Sie an dieser Stelle zum Start der nächsten Winterferien.

Lade Daten