Antragsverfahren für Lehrkräfte im Land Brandenburg

Hat man als Lehrkraft eine Schule gefunden, an der man sich wohl fühlt, wird man über das Thema Um- bzw. Versetzung nicht nachdenken. Doch sich ändernde Lebensumstände, persönliche Interessen und die Suche nach neuen Herausforderungen können den Wunsch nach einer Um- bzw. Versetzung an eine andere Schule oder der Reduzierung der Arbeitszeit wecken. Auch kann der Ausfall einer Kollegin oder eines Kollegen dazu führen, dass man seinen Arbeitsumfang in Absprache mit der Schulleitung wieder erhöht.

Die digitalen Antragsverfahren für Lehrkräfte

Bild eines Mannes, der aufmerksam auf einen Bildschirm schaut

Die nachfolgenden digitalen Antragsverfahren unterstützen Sie beim Bearbeiten verschiedener Anträge für Personalmaßnahmen an Ihr zuständiges staatliches Schulamt. Mithilfe der Antragsformulare haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angaben auf einfache und moderne Art digital zu erfassen. Hinterlegte persönliche Stammdaten und weitere Angaben zu Ihrer bisherigen Anstellung oder Ihrem Werdegang werden dabei automatisch ergänzt.

Nach Abschluss der Antragsstellung erfolgt jede weitere Bearbeitung Ihres Antrags ab sofort digital - von der Kenntnisnahme ihrer Schulleitung bishin zur Bearbeitung und letztendlichen Entscheidung im zuständigen staatlichen Schulamt.

Den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrags können Sie jederzeit im Schulportal unter „Meine Anträge“ einsehen. Informationen zur Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie nach Abschluss persönlich auf postalischen Wege von Ihrem zuständigen Schulamt.

  • Der Antrag auf Versetzung

    Mit dem Antrag auf Versetzung können Lehrkräfte zum 1. August des folgenden Schuljahres einen Antrag auf Versetzung bzw. Übernahme in ein anderes Staatliches Schulamt im Land Brandenburg stellen. Das Antragsformular muss möglichst bis zum 31. Dezember des laufenden Schuljahres beim Schulamt eingereicht werden.

    Bitte melden Sie sich mit Ihrem Schulportal-Login an, um einen Antrag auf auf Versetzung zu stellen!

  • Der Antrag auf Umsetzung

    Zum 1. August des jeweils folgenden Schuljahres können Lehrkräfte einen Antrag auf Umsetzung an Schulen innerhalb des Amtsbereich Ihres aktuellen staatlichen Schulamts stellen. Das Antragsformular muss bis zum 30. November des laufenden Schuljahres beim Schulamt eingereicht werden.

    Bitte melden Sie sich mit Ihrem Schulportal-Login an, um einen Antrag auf auf Umsetzung zu stellen!

  • Der Antrag auf Teilzeit

    Gemäß der Gesetzgebung und dem Beschäftigtenstatus (Angestellte oder Beamte) können Lehrkräfte Teilzeit beantragen, um Ihren gegenwärtigen Stundenumfang zeitlich befristet zu reduzieren oder im Vertragsrahmen wieder aufzustocken.

    Bitte melden Sie sich mit Ihrem Schulportal-Login an, um einen Antrag auf Teilzeit zu stellen!

Die folgenden weiteren Antragsarten werden zukünftig im Schulportal abgebildet:

  • Sabbatical
  • Ruhestand
  • Elternzeit

Lade Daten