Das Aufnahmeverfahren in die Grundschule

Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist ein bedeutsamer Schritt für Kinder und Eltern. Das Aufnahmeverfahren in die Grundschule bezeichnet den Übergang von der Kita in die erste Klasse der Grundschule (Ü1 Verfahren).

Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren für das Schuljahr 2024/2025

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, werden im gleichen Jahr schulpflichtig.

Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind innerhalb des durch den Schulträger (Stadt, Amt oder Gemeinde) öffentlich bekannt gemachten Anmeldezeitraumes bei der örtlich zuständigen Schule an. Welche Grundschule für den Wohnsitz des Kindes örtlich zuständig ist, erfahren Sie aus der Schulbezirkssatzung, die ebenfalls durch den Schulträger (z.B. über das Amtsblatt) öffentlich bekannt gemacht wird.

Sofern Eltern ihr Kind an einer Ersatzschule anmelden, entbindet sie das nicht von der Verpflichtung, das Kind zum Schulaufnahmeverfahren an der zuständigen Schule anzumelden. Über die Anmeldung an einer Ersatzschule ist die örtlich zuständige Schule zu informieren.

Wichtig: Zur Anmeldung muss das Kind – auch bei der digitalen Anmeldung – persönlich in der Schule vorgestellt werden. Die Schulleitungen laden Sie zu den Schulaufnahmegesprächen oft schon vor Weihnachten ein. Bitte achten Sie daher auf eine rechtzeitige Anmeldung.

Erstklässler mit Schultasche im Schulflur

Wenn Sie Ihr Kind für das Aufnahmeverfahren in die Grundschule anmelden möchten, können Sie dies mit dem Anmeldeformular auf dieser Webseite tun. Die digitale Anmeldung ist unkompliziert. Sie benötigen lediglich einige Informationen zu Ihrem Kind sowie Ihre Kontaktdaten.

Online-Anmeldung

Mit dem Online-Anmelde­formular können Sie für Ihr Kind ganz einfach das Schul­aufnahme­verfahren starten.

PDF-Anmeldung

Haben Sie Probleme mit der Online-Anmeldung, können sie Ihr Kind auch mithilfe des PDF-Formulars zum Schul­aufnahme­verfahren anmelden.

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