Service: Datenerhebungen

Erhebung der Absolventen und Abgänger

Die Erhebung der Absolventen und Abgänger in Brandenburg wird vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg im Auftrag des MBJS durchgeführt und erfasst Schülerinnen und Schüler, die die Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis verlassen bzw. Schülerinnen und Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben.

Stichtage und Abgabetermine für die Absolventen/Abgänger-Statistik

Schuljahresende 2022/23 - Absolventen/Abgänger-Statistik
Bezeichnung Stichtag Abgabetermin
Allgemeinbildende Schulen/Zweiter Bildungsweg, Berufliche Schulen 12. Juli 2023 12. Juli bis 21. Juli 2023

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) führt im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) die Schulstatistik durch. Die Erhebung der Absolventen und Abgänger 2022/23 wird mit einem in ZENSOS integrierten Modul auf Individualdatenbasis durchgeführt. Dadurch entfallen die Erhebungsbögen.

Für Schulen, die weBBschule einsetzen, gibt es einen automatisierten Transfer wie bei der Schuldatenerhebung. Schulen mit anderen Schulverwaltungsprogrammen haben die Möglichkeit der direkten Erfassung in ZENSOS bzw. der Bereitstellung ihrer Daten über eine definierte Schnittstelle.

Das ZENSOS Modul „Schulabgängerstatistik“ wurde zum Stichtag 12. Juli 2023 zur Erfassung freigeschaltet.

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Erhebungsdokumentation

Änderungen in der Schulstatistik am Ende des Schuljahres 2022/23

  • Neue Erhebungsmerkmale/Änderungen oder wegfallende Erhebungsmerkmale

    Am Ende des Schuljahres 2022/23 sind erstmals, Schüler/innen an Beruflichen Schulen, welche die Schule vor Beendigung des beruflichen Bildungsganges verlassen bzw. abgebrochen haben, als Abbrecher/innen zu erfassen. Dazu zählen auch Schüler/innen, welche die Probezeit nicht erfolgreich durchlaufen haben.

  • Erläuterungen zu Erhebungsmerkmalen

    Schüler/innen im abgelaufenen Schuljahr, die eine berufliche Schule nach dem vollständigen Durchlaufen des jeweiligen Bildungsganges verlassen und ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben, werden als Absolvent/innen oder als Abgänger/innen bezeichnet.

    Absolvent/innen der beruflichen Schulen sind Schüler/innen im abgelaufenen Schuljahr, die einen beruflichen Bildungsgang mit Erfolg vollständig durchlaufen und damit das jeweilige Ziel des Bildungsganges erreicht haben.
    Beispiel:
    Schüler/innen, die die Bäckerlehre mit Erfolg abgeschlossen haben und nun eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker machen, sind Absolvent/innen.

    Abgänger/innen der beruflichen Schulen sind Schüler/innen im abgelaufenen Schuljahr, die einen beruflichen Bildungsgang vollständig durchlaufen, aber das jeweilige Ziel des Bildungsganges (Ab-schluss/regelmäßige Teilnahme) nicht erreicht haben.
    Beispiel:
    Ein Berufsschüler, der seine Ausbildung zum Bäcker zwar vollständig, aber ohne Abschluss durchlaufen hat, ist ein Abgänger.

    Neu:
    Abbrecher/innen sind Schüler/innen, die den beruflichen Bildungsgang nicht bis zum Ende durchlaufen, sondern ihn vorher verlassen.
    Beispiel:
    Eine Berufsschülerin, die ihre dreijährige Ausbildung zur Maurerin nach einem Jahr abbricht, ist eine Abbrecherin.

  • Änderung in den Merkmalsausprägungen

    Neu ist: Schlüssel 8-Art des Abbruchs

    • ZA - Bildungsgang abgebrochen
    • ZP - Probezeit nicht bestanden
    • ZK - Kein Abbrecher

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