Service: Datenerhebungen

Erhebung der Absolventen und Abgänger

Die Erhebung der Absolventen und Abgänger in Brandenburg wird vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg im Auftrag des MBJS durchgeführt und erfasst Schülerinnen und Schüler, die die Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis verlassen bzw. Schülerinnen und Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben.

Stichtage und Abgabetermine für die Absolventen/Abgänger-Statistik

Schuljahresende 2023/24 - Absolventen/Abgänger-Statistik
Bezeichnung Stichtag Abgabetermin
Allgemeinbildende Schulen/Zweiter Bildungsweg, Berufliche Schulen 17. Juli 2024 17. Juli bis 24. Juli 2024

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) führt im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) die Schulstatistik durch. Die Erhebung der Absolventen und Abgänger 2023/24 wird mit einem in ZENSOS integrierten Modul auf Individualdatenbasis durchgeführt. Dadurch entfallen die Erhebungsbögen.

Für Schulen, die weBBschule einsetzen, gibt es einen automatisierten Transfer wie bei der Schuldatenerhebung. Schulen mit anderen Schulverwaltungsprogrammen haben die Möglichkeit der direkten Erfassung in ZENSOS bzw. der Bereitstellung ihrer Daten über eine definierte Schnittstelle.

Das ZENSOS Modul „Schulabgängerstatistik“ wird/wurde zum Stichtag 17. Juli 2024 zur Erfassung freigeschaltet.

Sollten Sie Probleme mit der Darstellung der unten verlinkten Dokumente haben, speichern Sie diese bitte zunächst lokal ab und öffnen bzw. bearbeiten Sie sie anschließend!

Erhebungsdokumentation

Änderungen in der Schulstatistik am Ende des Schuljahres 2023/24

  • Neue Erhebungsmerkmale/Änderungen oder wegfallende Erhebungsmerkmale

  • Erläuterungen zu Erhebungsmerkmalen

    Schüler/innen im abgelaufenen Schuljahr, die eine berufliche Schule nach dem vollständigen Durchlaufen des jeweiligen Bildungsganges verlassen und ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben, werden als Absolvent/innen oder als Abgänger/innen bezeichnet.

    Absolvent/innen der beruflichen Schulen sind Schüler/innen im abgelaufenen Schuljahr, die einen beruflichen Bildungsgang mit Erfolg vollständig durchlaufen und damit das jeweilige Ziel des Bildungsganges erreicht haben.
    Beispiel:
    Schüler/innen, die die Bäckerlehre mit Erfolg abgeschlossen haben und nun eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker machen, sind Absolvent/innen.

    Abgänger/innen der beruflichen Schulen sind Schüler/innen im abgelaufenen Schuljahr, die einen beruflichen Bildungsgang vollständig durchlaufen, aber das jeweilige Ziel des Bildungsganges (Ab-schluss/regelmäßige Teilnahme) nicht erreicht haben.
    Beispiel:
    Ein Berufsschüler, der seine Ausbildung zum Bäcker zwar vollständig, aber ohne Abschluss durchlaufen hat, ist ein Abgänger.

    Neu:
    Abbrecher/innen sind Schüler/innen, die den beruflichen Bildungsgang nicht bis zum Ende durchlaufen, sondern ihn vorher verlassen.
    Beispiel:
    Eine Berufsschülerin, die ihre dreijährige Ausbildung zur Maurerin nach einem Jahr abbricht, ist eine Abbrecherin.

  • Änderung in den Merkmalsausprägungen

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