Service: Datenerhebungen

Zusatzerhebung: Kinder von beruflich Reisenden

In dieser Zusatzerhebung wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler beruflich Reisender in den Stützpunktschulen bzw. in den Stammschulen erhoben.

Als Fahrende gelten Personen, die ein Wandergewerbe ausüben, sowie Binnenschifferinnen und Binnenschiffer, Wanderarbeitnehmerinnen und Wanderarbeitnehmer. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten insbesondere für vollzeitschulpflichtige Kinder von Schaustellern und Zirkusangehörigen. (§ 13 Abs. 1 Grundschulverordnung)

Die Erfassung erfolgt in den Schulen online über das zentrale System ZENSOS. Stammschule ist die zuständige Schule am gemeldeten Wohnsitz oder Winterquartier der Familie, die für die ganzjährige schulische Betreuung der Kinder verantwortlich ist. Eine Stützpunktschule ist die Schule, die die Kinder während der Reisezeit am Ort der Unterbringung besuchen.

Erhebung im Schuljahr 2023/2024
Stichtag 11.12.2023
Erfassungszeitraum 11.12.2023 ─ 15.12.2023

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Schulrätin bzw. den zuständigen Schulrat der Staatlichen Schulämter. Technische Fragen zu ZENSOS beantwortet der Support des MBJS, Ref. 43.

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